Paerfekt betreut
Wirtschaftsprüfung
Prüfung mittelständischer Unternehmen
Unser Leistungs-Portfolio geht weit über die eigentliche Prüfung hinaus: Effiziente Abläufe, interne Organisation, Bewertungssysteme, Berichtswesen, Vermögenssicherung – wir stellen die Unternehmensstrukturen auf den Prüfstand.
Unser Leistungs-Portfolio geht weit über die eigentliche Prüfung hinaus: Effiziente Abläufe, interne Organisation, Bewertungssysteme, Berichtswesen, Vermögenssicherung – wir stellen die Unternehmensstrukturen auf den Prüfstand. Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit geben wir Hinweise, Anregungen und Lösungsvorschläge, die zum Unternehmenserfolg beitragen sollen – kurz: Die Wirtschaftsprüfung soll einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen. Basis hierfür sind langjährige branchen- und unternehmensspezifische Kenntnisse sowie eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Neben der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen übernehmen wir auch freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Für Auslandsaktivitäten binden wir von uns ausgesuchte, in der Regel mittelständische ausländische Wirtschaftsprüfer ein.
Bei uns steht Wirtschaftsprüfung auf einem hohen Qualitätsniveau, das durch externe Qualitätskontrollen periodisch überprüft wird. Dies garantiert ein maximales Maß an Sicherheit für unsere Mandanten und für Dritte.
Konzernrechnungslegung und -prüfung
Konzernabschlüsse können die wirtschaftliche Lage von verbundenen Unternehmen klarer abbilden als Einzelabschlüsse. Sie sind bei bestimmten Größenverhältnissen vom Gesetzgeber gefordert.
Konzernabschlüsse können die wirtschaftliche Lage von verbundenen Unternehmen klarer abbilden als Einzelabschlüsse. Sie sind bei bestimmten Größenverhältnissen vom Gesetzgeber gefordert. Aber auch unterhalb der Schwellenwerte werden Konzernabschlüsse von Mandanten oder auch Kreditgebern gern herangezogen. Wir erstellen oder prüfen Konzernabschlüsse für unsere Mandanten nach HGB. Dabei nutzen wir konsequent die Möglichkeit, durch befreiende Konzernabschlüsse die Publizitätsverpflichtungen von Einzelabschlüssen zu vermeiden.
Unternehmensbewertung
Aus unseren langjährigen Erfahrungen im Kauf/Verkauf von Unternehmen haben wir eine praktische Expertise für die Bewertung von Unternehmen gewonnen.
Aus unseren langjährigen Erfahrungen im Kauf/Verkauf von Unternehmen haben wir eine praktische Expertise für die Bewertung von Unternehmen gewonnen. So sind wir in der Lage, auch eine umfassende Unternehmensbewertung nach IDW-Standard zu begleiten oder zu beurteilen. Zur gutachterlichen Unternehmensbewertung halten wir uns nicht für berufen. Selbstverständlich sind die steuerlichen Unternehmensbewertungen im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer unser Tagesgeschäft. Auch hier verfügen wir über Erfahrungen, die Bewertungen im anerkennungsfähigen Rahmen durch eine tatsächliche Verständigung mit der Finanzverwaltung zu reduzieren.

Immer paerfekt informiert

Due Diligence
Im Rahmen von Due-Diligence-Untersuchungen erstellen wir Plausibilitätsbeurteilungen, die im Rahmen von Transaktionen oder Börsengängen durchgeführt werden.
Im Rahmen von Due-Diligence-Untersuchungen erstellen wir Plausibilitätsbeurteilungen, die im Rahmen von Transaktionen oder Börsengängen durchgeführt werden. Dadurch können insbesondere die finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen angemessen beurteilt werden. Unsere Leistung für Sie:
- Financial Due Diligence
- Tax Due Diligence
- Vendor Due Diligence
- Fact Book
- Carve-Out Finanzzahlen
- Durchsicht und Erstellung von Closing-Finanzzahlen
Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen
Bei verschiedenen Sachverhalten ist die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich.
Bei verschiedenen Sachverhalten ist die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Unsere Spezialisten übernehmen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen für Sie die entsprechenden Sonderprüfungen. Unsere Leistung für Sie:
- Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck und Prüfung von Finanzaufstellungen
- Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen
- Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen
- Prüfung von Closing Accounts für Transaktionszwecke
- Gesellschaftsrechtlich veranlasste spezielle Prüfungen wie zum Beispiel
-
- Gründungsprüfung
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
- Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
- Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
- Prüfungen im Rahmen der Verpackungsverordnung, für das Duale System Deutschland (DSD) und für vergleichbare Anbieter
IAS/IFRS –
Umstellungs-Projekte
Egal, ob Ihr Unternehmen aufgrund Ihrer internationalen Ausrichtung bzw. aufgrund von Wünschen der Stakeholder, wie den finanzierenden Banken, seit vielen Jahren nach den IFRS Abschlüsse aufstellt oder ob Sie eine Umstellung von den nationalen Vorschriften (HGB) auf die Standards für die internationale Rechnungslegung in Erwägung ziehen, wir stehen Ihnen zur Seite.
Umstellungs-Projekte
Egal, ob Ihr Unternehmen aufgrund Ihrer internationalen Ausrichtung bzw. aufgrund von Wünschen der Stakeholder, wie den finanzierenden Banken, seit vielen Jahren nach den IFRS Abschlüsse aufstellt oder ob Sie eine Umstellung von den nationalen Vorschriften (HGB) auf die Standards für die internationale Rechnungslegung in Erwägung ziehen, wir stehen Ihnen zur Seite.
Wir können Ihnen bei den folgenden IFRS-Themen unser Fachwissen anbieten:
- Aufzeigen von Unterschieden und Konsequenzen nach HGB und IFRS, Unterstützung der Einführung in IFRS - Rechnungslegung
- Mitarbeiter-Schulungen