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Steuerberatung
Unternehmen
Gestaltungsoptionen von Jahresabschlüssen
Durch Veränderung der Rechtslage können sich mitunter Steuervorteile ergeben oder Steuernachteile vermeiden lassen. So kann eine Tätigkeitsvergütung günstiger sein als eine Gewinnausschüttung, ein Mietvertrag steueroptimal gestaltet werden oder ein Gesellschafterdarlehen erforderlich sein.
Durch Veränderung der Rechtslage können sich mitunter Steuervorteile ergeben oder Steuernachteile vermeiden lassen. So kann eine Tätigkeitsvergütung günstiger sein als eine Gewinnausschüttung, ein Mietvertrag steueroptimal gestaltet werden oder ein Gesellschafterdarlehen erforderlich sein. Hier gilt es, zunächst zu rechnen und damit die Vorteilhaftigkeit einer Gestaltung zu belegen und dann die rechtlichen Rahmenbedingungen zu formulieren und nachzuhalten. Wenn sich hier Optionen anbieten, entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten schlüssige Konzepte.
Verrechnungspreisdokumentation
Auslandsbeziehungen werden immer häufiger und deswegen von der deutschen Finanzverwaltung zunehmend kritisch beurteilt. Willkürliche Festsetzung von Verrechnungspreisen gehört deshalb der Vergangenheit an. Wir beraten und begleiten Sie bei Ihrer Preisfindung und der erforderlichen Dokumentation.
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeberatung ist eine ganzheitliche Beratung, die von der unentgeltlichen Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bis zu einem voll entgeltlichen Verkauf an Dritte reicht. Die Grenzen sind dabei fließend.
Die Nachfolgeberatung ist keine punktuelle Beratung, sondern vielmehr ein dynamischer Prozess mit ganzheitlichem Anspruch.
Der Prozess besteht aus:
- Zielanalyse
- Sachverhaltsanalyse
- Nachfolgeplanung – Durchführung in Teilschritten
- Controlling
Dabei ist die Beratung interdisziplinär. Man spricht vom „magischen Viereck der Unternehmensnachfolge.“
Kann die Nachfolge in der Familie realisiert werden, begleiten wir den Generationswechsel durch geeignete Interessenausgleiche von Mitbestimmungsrechten über Entnahmen und Gewinnverteilungen bis zur Abfindung weichender Erben.
Ist ein Nachfolger in der Familie nicht in Sicht, muss die Vermarktung des Unternehmens in den Fokus genommen werden. Dies ist keinesfalls ein kurzfristiges Unterfangen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten im gesamten Prozess:
- Entwicklung einer Strategie
- Bilanzanalyse und Bilanzpolitik
- Unternehmensbewertung
- Aufstellung eines strategischen Zeitplanes
- Auswahl eines geeigneten Maklers
- Betrachtung ausgewählter bekannter Finanzinvestoren
- Vorbereitung und Begleitung einer Due Diligence
- Begleitung bei der Abfassung von Unternehmenskaufverträgen
- Versteuerung des Kaufpreises
- Reinvestition des Kaufpreises

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Gestaltungsoptionen bei der Lohnsteuer
Der Arbeitsmarkt hat sich gewandelt. Unternehmen müssen sich für Arbeitnehmer interessant machen. Dabei sind attraktive Entlohnungsmodelle und betriebliche Altersversorgungen gefragt.
Der Arbeitsmarkt hat sich gewandelt. Unternehmen müssen sich für Arbeitnehmer interessant machen. Dabei sind attraktive Entlohnungsmodelle und betriebliche Altersversorgungen gefragt. Wir bieten innovative Gestaltungen wie z.B. die Sachbezugs-Checkkarte an, und sichern diese durch Lohnsteueranrufungsauskunft in der konkreten Ausgestaltung ab. Außerdem entwickeln wir Gehaltsumwandlungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung im gemeinsamen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Integration von Steuern in die wirtschaftlichen Entscheidungen
Nach unserer Devise sollten Steuern niemals isoliert im Fokus wirtschaftlicher Entscheidungen stehen. Sie sind vielmehr Nebenbedingungen wirtschaftlichen Handelns. Als solche können sie Entscheidungen verändern oder sogar verhindern.
Nach unserer Devise sollten Steuern niemals isoliert im Fokus wirtschaftlicher Entscheidungen stehen. Sie sind vielmehr Nebenbedingungen wirtschaftlichen Handelns. Als solche können sie Entscheidungen verändern oder sogar verhindern.
Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel und Umwandlungen
Bei der Gründung eines Unternehmens steht die Rechtsformwahl als eine der ersten Entscheidungen an. Neben der Besteuerung sind rechtliche Gesichtspunkte wie die persönliche Haftung, Publizität, Kapitalaufbringung etc. die wichtigsten Entscheidungsparameter. Die Rechtsform muss aber nicht zuletzt auch zum Unternehmer „passen“. Wir können aus langjähriger Erfahrung beurteilen, ob dies der Fall ist, insbesondere bei der Beurteilung eines Rechtsformwechsels. Hier gewährleisten wir, dass dieser wesentliche Akt in der Unternehmensgeschichte nicht durch Steuerfallen von Anfang an unter einem schlechten Stern steht. Für Umwandlungen wird vom Steuergesetzgeber grundsätzlich Steuerneutralität eingeräumt. Durch überschießende Missbrauchsvermeidungsregelungen hat sich das Umwandlungsrecht aber inzwischen als steuerliches Minenfeld entwickelt. Hier geht ohne Steuerberatung nichts mehr.
Gründung oder Ausgründung von Unternehmen
Die Gründung eines Unternehmens verlangt ein finanzielles Gründungskonzept. Dies sollte ausgeschrieben sein. Die schriftliche Ausformulierung garantiert Klarheit oder deckt Schwachstellen auf. Hier sind wir der „Sparringspartner“ für die Gründer. Gemeinsam schaffen wir ein nachvollziehbares schriftliches Gründungskonzept, das auch ein Kreditinstitut überzeugt.
Das gilt ebenfalls für Ausgründungen. Zunächst muss der wirtschaftliche Sinn nachvollziehbar erklärt werden. Dann folgt die rechtliche Einkleidung, danach die steuerliche Beurteilung.
Investitionsrechnung
Kaufen oder leasen? Das ist die einfachste Frage der Investitionsrechnung. Hier kann die steuerliche Beurteilung den Ausschlag geben. Es geht dabei um Ertragsteuern, Umsatzsteuern und nicht zuletzt auch um Erbschaftsteuer. Wir berechnen in einer kleinen Planungsrechnung das bessere Konzept unter Beachtung der mittelfristigen Unternehmensziele.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns.
Sonstige Gestaltungsbereiche
Wir unterstützen Sie professionell und verlässlich in allen steuerlichen Angelegenheiten.
Wir unterstützen Sie professionell und verlässlich in allen steuerlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie individuell und bieten Lösungen bei steuer- und abgabenrechtlichen Fragestellungen. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, laufend zu führende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Unsere Leistung für Sie:
- Vertretung in Steuerstrafverfahren gegenüber der Straf- und Bußgeldsachenstelle
- Beratung und Schulung Ihrer Buchhaltungsmitarbeiter
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Steuergutachterliche Tätigkeiten