Paerfekt betreut
Steuerberatung
Privatpersonen
Steuerliche Beratung von Familien und Kindern
Kinder sind unsere Zukunft. Leider hat sich diese Erkenntnis bei den Finanzministern bis heute noch nicht durchgesetzt. Die Kinderförderung ist bescheiden. Wir sehen zwei Ansatzpunkte für Steuerberatung:
Kinder sind unsere Zukunft. Leider hat sich diese Erkenntnis bei den Finanzministern bis heute noch nicht durchgesetzt. Die Kinderförderung ist bescheiden. Wir sehen zwei Ansatzpunkte für Steuerberatung:
Ausbildung/Fortbildung
Die Ausbildungen dauern immer länger. Die Kosten steigen ständig. Immer häufiger müssen junge Menschen für ihre Ausbildung zahlen. Wir beraten unsere Mandanten darin, entweder selbst Ausbildungskosten und Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen oder verschaffen den Kindern vortragsfähige Ausbildungskosten, die ihnen später in ihrer laufenden Veranlagung zugutekommen.
Familiensplitting
Das Ehegattensplitting bringt die besten Ergebnisse bei hohen Einkommensunterschieden zwischen Ehegatten. Diese bestehen aber grundsätzlich zwischen Eltern und Kindern. Also entwickeln wir Konzepte, den Kindern eigene kleine Einkünfte zu verschaffen, die ihre Grundfreibeträge decken. Damit sollen sie steuerbegünstigt eigene Mittel ansparen, die später unter anderem auch zur Ausbildung verwendet werden können.

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Vorweggenommene Erbfolge
40 Millionen Haushalte in Deutschland verfügen über ein Vermögen von rund 11 Billionen €. Dabei hat sich das Geldvermögen der Deutschen in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Innerhalb der nächsten 10 Jahre werden in 7,7 Millionen Haushalten Todesfälle zu beklagen sein.
40 Millionen Haushalte in Deutschland verfügen über ein Vermögen von rund 11 Billionen €. Dabei hat sich das Geldvermögen der Deutschen in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Innerhalb der nächsten 10 Jahre werden in 7,7 Millionen Haushalten Todesfälle zu beklagen sein.
Neben dem Leid der Hinterbliebenen stellen sich häufig nach der Beerdigung Meinungsverschiedenheiten über den Nachlass ein. Hinzu kommt die Finanzverwaltung, die ihren Teil an Erbschaftssteuern fordert. Zwar sind die Freibeträge mit 400.000 € pro Kind und 500.000 € für den Ehepartner in vielen Fällen ausreichend, um Steuerzahlungen zu vermeiden. Das kann aber auch in bürgerlichen Haushalten durch eine unglückliche Verteilung mitunter scheitern. Ein Ehepaar mit drei Kindern kann bei geschickter Verteilung Freibeträge von 2,9 Millionen € aktivieren. Dies setzt allerdings eine entsprechende Vermögensverteilung voraus. Im Erbfall ist nichts mehr zu richten. Deshalb bieten wir unseren Mandanten eine Steuerplanung für die Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer an. Unsere Beratungsansätze sind Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträge, die sogenannte Güterstandsschaukel. Zu Lebzeiten sind erfahrungsgemäß viele Dinge noch friedlich einvernehmlich zu regeln.
Steuerliche Beratung bei der Abfassung von Testamenten
Mitunter möchten sich Vermögende einer Diskussion mit ihren Nachfolgern nicht aussetzen. Gleichwohl streben sie eine gerechte und steuergünstige Nachlassregelung an. In diesem Fall fertigen wir eine Vermögensaufstellung an, entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine Nachlassverteilung und quantifizieren die sich daraus ergebenen steuerlichen Folgen. So schaffen wir das Gerüst für die Abfassung eines Testamentes.
Beratung rund um die Immobilien
Für die eigene Wohnimmobilie gibt es keine steuerliche Förderung mehr. Die Zeiten der Eigenheimzulage und der Sonderabschreibung sind lange vorbei. Auch vermietete Immobilien unterliegen regelmäßig keinen besonderen steuerlichen Vergünstigungen.
Für die eigene Wohnimmobilie gibt es keine steuerliche Förderung mehr. Die Zeiten der Eigenheimzulage und der Sonderabschreibung sind lange vorbei. Auch vermietete Immobilien unterliegen regelmäßig keinen besonderen steuerlichen Vergünstigungen. In Ausnahmefällen können sich jedoch nach wie vor erhebliche Steuervorteile aus Abschreibungen, z.B. für denkmalgeschützte Objekte oder Objekte in Sanierungsgebieten, ergeben. Damit ist aber nur eine Rahmenbedingung für eine Immobilienakquise benannt. Vermietete Immobilien beinhalten eine Vielzahl von rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen. Wir sind aufgrund unserer Erfahrung in der Lage, die Problemstellungen in einer ganzheitlichen Betrachtung zu erkennen und den Mandanten angemessen zu beraten. Dabei geht es um Investition, Finanzierung, Finanzplanung, Instandhaltungen, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Bewertung in unterschiedlichen Verfahren, vorweggenommene Erbfolge und Testamente.