Paerfekt betreut
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Steuerdeklarationsberatung
Wir beraten Sie bezüglich der Erstellung von der laufenden betrieblichen Steuererklärung, der Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und der Erstellung von Jahresabschlüssen.
Erstellung der laufenden betrieblichen Steuererklärungen
Die Steuerberatung entwickelt sich tendenziell von der Gestaltungsberatung zur reinen Abwehrberatung. Steuervereinfachung ist leider nicht in Sicht. Die betrieblichen Steuererklärungen sind bürokratische Monster, die nur noch mittels elektronischer Bearbeitung unter Kontrolle gebracht werden können. An diesem bedauerlichen Zustand werden wir wenig ändern. Wir nehmen unseren Mandanten aber die Sorge ab, in dem Steuerdickicht die Übersicht zu verlieren und übernehmen die Verwaltungsfunktion der laufenden steuerlichen Pflichten. Nebenbei garantieren wir die Ausschöpfung der persönlichen Rechte.
Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten können ihre Überschüsse in vereinfachter Form als Überschuss von Einnahmen über Ausgaben ermitteln. Aber auch das ist unwillkommene Verwaltungsarbeit und wegen des Zufluss/Abflussprinzips nicht ohne Fehlerrisiko. Die Möglichkeit, zur Bilanzierung überzugehen, schafft mitunter auch steuerliche Vorteile. Das prüfen wir regelmäßig.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ziehen wir aus der vorhandenen Rechtslage die optimalen Schlüsse. Wir bewerten das Anlagevermögen und die Vorräte – notfalls durch Entwicklung von neuen Bewertungsverfahren – und wir bilden Rückstellungen für alle erdenklichen Risiken. Damit senken wir tendenziell die Steuerlast des Unternehmens, bewahren es aber auch vor Zinsrisiken, die sich aus der steuerlichen Vollverzinsung mit 6 % ergeben. In einer Welt wachsender Undurchsichtigkeit des Steuerrechts und zunehmend offensiverer Steuerverwaltung unternehmen wir die Gratwanderung zwischen Inanspruchnahme eigener Rechte einerseits und Nachzahlungszinsen andererseits. Diese Leistung ist in unserem Jahresabschlusshonorar enthalten.
Erstellung von Einkommenssteuererklärungen
Die jährliche Erstellung der Einkommensteuererklärung ist jedermann möglich, insbesondere dem Kenner der Materie. Aber wer ist das schon? Wir halten uns durch ständige Fortbildung auf dem Laufenden, nutzen modernste Informationstechnologie und weisen auf alle erkennbaren Potenziale zur Steueroptimierung hin.
Die jährliche Erstellung der Einkommensteuererklärung ist jedermann möglich, insbesondere dem Kenner der Materie. Aber wer ist das schon? Wir halten uns durch ständige Fortbildung auf dem Laufenden, nutzen modernste Informationstechnologie und weisen auf alle erkennbaren Potenziale zur Steueroptimierung hin. Was soll da heute noch gehen? Zugegeben – nicht viel. Aber eben manchmal doch! Wir bieten die Sicherheit, an allen für den Steuerpflichtigen günstigen Entwicklungen teilzuhaben. Dafür haften wir persönlich.
Im Rahmen der Jahreserklärungen können bei Bedarf auch die optimalen Steuerklassen ermittelt werden.
